Komplettinterview, Dr. Ute Eiling-Hütig, CSU, am 21. Oktober 2020

Die folgenden drei Fragen richteten wir an die Abgeordneten:

1. Wie stehen Sie dazu, potenzielle Spender*innen aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität von der Blutspende auszuschließen?

Auszug aus der Begründung: Blut und Blutprodukte helfen in Notfällen Leben zu retten und dienen häufig dazu, lebenswichtige Arzneimittel herzustellen. Die Nachfrage nach lebensrettendem Blut und Blutbestandteilen ist sehr hoch, weshalb der Blutspende eine hohe Bedeutung zukommt. Blutspenden darf jede Person, die die durch die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut in der „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen sowie zur Anwendung von Blutprodukten“ (Hämotherapie-Richtlinien) festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Eine an medizinisch-wissenschaftlichen und epidemiologischen Erkenntnissen orientierte und vorsichtige Risikoabwägung ist enorm wichtig, um die Sicherheit der Blutprodukte zu gewährleisten. Ein Risiko für den Empfänger oder die Empfängerin muss möglichst ausgeschlossen werden. (Drs. 18/8533)

 

2. Wie stehen Sie zur Förderung von Videokonferenzen im Bereich der kommunalen Entscheidungsfindung (Stadtrats- & Kreistagsitzungen)? Sollte die Möglichkeit einer verbindlichen elektronischen Stimmenabgabe bei Online-Konferenz gesetzlich verankert werden? (Frage für das Plenum.TV-Magazin Oktober)

Auszug aus der Begründung: Die derzeitigen Beeinträchtigungen durch COVID-19 machen deutlich, dass in Krisenzeiten das Zusammentreten von Kommunalgremien zu gesundheitlichen Gefährdungen der Mitglieder führen kann. Gerade in Krisenzeiten müssen diese Gremien jedoch handlungsfähig bleiben und die für die Kommune relevanten Angelegenheiten behandeln und rechtlich verbindliche Entscheidungen treffen können. Die Kommunalgesetze in ihrer derzeitigen Fassung sehen in Krisenfällen eine Abweichungsmöglichkeit vom Sitzungs- und Öffentlichkeitszwang nicht vor. (Drs. 18/7251)

 

3. Seit Langem fordern afrikanische Nationen die Rückgabe von kulturellen Artefakten aus der Kolonialzeit. In Ländern wie Frankreich oder Deutschland ist die Debatte über Kulturschätze längst in Gang gekommen. Inwieweit sind Zugeständnisse in der Restitutionsfrage von Nöten?

Auszug aus der Begründung: Mit der Rückgabe von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten an dessen Herkunftsländer wird ein Prozess in Gang gesetzt, der zu einem Dominoeffekt führen kann, d.h. zu einer sukzessiven Ausdünnung der musealen Sammlungsbestände. Die betroffenen Museen konservieren und kuratieren vorbildlich seit vielen Jahren Sammlungsgut aus den ehemaligen Kolonien und haben sich damit um die Bewahrung des kulturellen Gedächtnisses der Menschheit verdient gemacht. Ein Generalverdacht, dass es sich stets um Raubgut handle, ist schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil etliche der Objekte auf rechtmäßigem Weg erworben wurden, die meisten von ihnen ohne die Konservierung in europäischen Museen gar nicht mehr existierten. Die moralistischen Engführungen in der Debatte um die Rückgabe von Sammlungsgut aus den ehemaligen Kolonien, die darauf hinauslaufen, dass sich Deutschland seiner Schuld und Verantwortung für die Kolonialzeit zu stellen habe, verstellen den Blick auf den geopolitischen Hintergrund, vor dem diese Debatte zu sehen ist. (Drs. 18/7253)