Komplettinterview, Annette Karl, SPD, am 04. März 2021

Die folgenden drei Fragen richteten wir an die Abgeordneten:

1. Spekulationen eindämmen! Steuerschlupfloch „Share Deals“ endlich schließen (Drs. 18/11266)

Auszug aus der Begründung: „Immobilientransaktionen unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer, welche an die Länder geht. Grundstücke können durch einen direkten Erwerb übertragen werden („Asset Deal“). Gerade bei großen Transaktionen werden Immobilien aber nicht direkt verkauft, sondern mit Hilfe sogenannter „Share Deals“ nur Anteile an Gesellschaften. Bei diesen Gestaltungen fällt keine Grunderwerbsteuer an – jedenfalls dann nicht, wenn weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile erworben werden. Bei Millionendeals, in denen große Wohnungsbestände oder Gewerbekomplexe übertragen werden, gehen daher oftmals nur 94,9 Prozent der Anteile in andere Hände, so dass man gerade unter der Grenze der Steuerpflicht bleibt. Für Unternehmen der Immobilienbranche beginnt die anteilige Besteuerung der Immobilien bereits bei einer Übertragung von mehr als 10 Prozent. Ähnliches wurde auch anfänglich von den Ländern diskutiert, aber dann vorschnell verworfen.

Frage: Sehen Sie eine Notwendigkeit, die sog. Share Deals in eine steuergerechte Form zu bringen?

 

2. Bericht zum Einsatz von Team-Lehrkräften (Drs. 18/11268)

Auszug aus der Begründung: „Die Corona-Pandemie hat den Lehrkräftemangel in Bayern noch weiter verschärft. Im Juli 2020 kündigte der Staatsminister für Unterricht und Kultus als Notmaßnahme den Einsatz von 800 Team-Lehrkräften an, um in der Corona-Sondersituation den zusätzlichen Bedarf an Lehrkräften zu decken. Neben ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern konnten sich auch Menschen mit anderen Hochschulabschlüssen für diese Stellen bewerben. Diese Aushilfen übernehmen im Schuljahr 2020/2021 den Präsenzunterricht von Stammlehrern, die coronabedingt nicht selbst vor der Klasse stehen können, aber im Hintergrund die Fäden in der Hand behalten. Wir wollen wissen, wie die Integration der Team-Lehrkräfte gelingt, wie sich der Einsatz bewährt und ob das Instrument auch über das aktuelle Schuljahr hinaus verwendet wird.“

Frage: Wie schätzen Sie den Einsatz von sogenannten Team-Lehrkräften, ggfs. auch über die Pandemie hinaus, ein?

 

3. Abschaffung der Kaffeesteuer (Drs. 18/11129)

Auszug aus der Begründung: „In Deutschland wird Kaffee durch die Umsatzsteuer bereits besteuert, die Kaffeesteuer stellt somit eine Doppelbelastung für den Steuerzahler dar. Hinzu kommt natürlich der gesonderte Verwaltungsaufwand, der in diesem Fall durch die Kaffeesteuer hervorgerufen wird. Die teilweise und auch die gänzliche Abschaffung der Kaffeesteuer wurde in jüngster Vergangenheit auch auf Bundesebene, zum Beispiel vom Entwicklungsminister Gerd Müller, immer wieder ins Spiel gebracht. Der Freistaat sollte sich auf Bundesebene für die Abschaffung dieser ungerechtfertigten Steuer einsetzen um den Bürger zu entlasten.“

Frage für das Plenum.TV Magazin: Halten Sie die Abschaffung der Bagatellbesteuerung von Kaffee für gerechtfertigt?