Plenum.TV für münchen.tv, 27. Januar 2021

Die folgenden zwei Fragen richteten wir an die Abgeordneten:

1. Bayerisches Lobbyregister (Drs. 18/12034 und 18/12343)

Die Beeinflussung von Firmen und Verbänden auf Akteure der Politik soll transparent gemacht werden. Dazu wird von Fraktionen im Landtag die Schaffung eines „Lobby-Registers“ gefordert. U.a. sollen Kontakte und Lobbyvertreter registriert werden.
Auszug aus dem Lösungsvorschlag der SPD-Fraktion: „Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen: Schaffung einer Registrierungspflicht für diejenigen, die Interessenvertretung gegenüber dem Landtag und der Staatsregierung ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs-und Entscheidungsprozess mitwirken („Lobbyregister) Verpflichtung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, sich einen Verhaltenskodex zu geben. Es wird ein legislativer Fußabdruck geregelt, um die auf die Erarbeitung von Gesetzesvorlagen der Staatsregierung einwirkende Interessenvertretung öffentlich zu machen.
Auszug aus der Antragsbegründung der GRÜNEN: Europäisches Parlament und EU-Kommission führen seit Juni 2011 ein – allerdings freiwilliges  –gemeinsames Transparenzregister. Seitdem bekommen Lobbyistinnen und Lobbyisten ohne Eintrag ins Register keinen Dauerzugangspass ins Parlament. Seit 2014 müssen Lobbyakteure sich eintragen, wenn sie EU-Kommissarinnen und EU-Kommissare und deren Kabinette treffen wollen. Im Dezember 2020 ist nun auch der Europäische Rat dem gemeinsamen Lobbyregister beigetreten. Andere Bundesländer sind bereits weiter als Bayern, so hat sich der Landtag in Baden-Württemberg bereits darauf geeinigt, noch in diesem Jahr ein verpflichtendes Transparenzregister einzuführen. Baden-Württemberg ist dann das erste Bundesland mit einem gesetzlich verankerten Lobbyregister.

Frage: Sehen Sie in einem „Lobby-Register“ einen effektiven Beitrag zur Transparenz der Beziehungen zwischen Politik und Wirtschaft?

 

2. Gleiche Bildungschancen gewährleisten – Förderunterricht über das ganze Schuljahr sicherstellen (Drs. 18/9896)

Beantragt wird die Aufnahme von Kinderrechten und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei der Gesetzgebung. Auszug aus der Antragsbegründung: „In der jetzigen Fassung (Anm.: der Bayer. Verfassung) fehlt eine eindeutige Verpflichtung zur Beteiligung von Kindern in allen sie betreffenden Belangen. Ebenso fehlt ein klares Bekenntnis zum Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln. Damit hinkt die Bayerische Verfassung noch heute den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention hinterher. Handlungsdruck ergibt sich im Freistaat zudem dadurch, dass auf Bundesebene im November 2019 ein Gesetzentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz zwar vorgelegt wurde, dieser jedoch nicht weitreichend genug ist. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags kommt zu dem Schluss, dass der vom Bundesministerium für Justiz und Verfassung vorgelegte Absatz 1a den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention nicht entspricht. Mit einer umfassenderen Änderung auf Landesebene kann Bayern vor diesem Hintergrund bundesweit Standards setzen und Vorreiter sein. Die Staatsregierung fasste am 3. August 2016 unter der damaligen Ministerin Emilia Müller den Beschluss, die Kinderrechte in der Landesverfassung zu verankern. Auf diese Ankündigung folgte bis heute kein entsprechender Gesetzentwurf.“.

Frage: Sehen Sie das Kindeswohl bei der derzeitigen Gesetzgebung hinreichend berücksichtigt?