PLENUM.TV für münchen.tv, 20. Oktober 2021

Im Rahmen der 94. Plenarsitzung richteten wir die folgenden zwei Fragen an die Abgeordneten:

1. „Weil die Ressource ‚Boden‘ unermesslich wertvoll ist – gemeinwohlorientierte Liegenschaftspolitik in die Bayerische Verfassung!“ (Drs. 18/17071)

Aus der Antragsbegründung: „Eine gemeinwohlorientierte Liegenschaftspolitik, die zum Ziel hat, Flächen (vor allem für bezahlbaren Wohnraum) in öffentlichem Besitz zu halten und zu entwickeln, statt sie den spekulativen Kräften des Marktes zu überlassen, ist bisher nicht in der Bayerischen Verfassung verankert.“

Frage: Sollte der Erhalt kommunaler und staatlicher Liegenschaften verfassungsrechtlich geschützt werden?

 2. „Istanbul-Konvention konsequent umsetzen V: Gewaltschutzinfrastruktur in Bayern bedarfsgerecht und flächendeckend gewährleisten“ (Drs. 18/15950)

Die „Istanbul-Konvention“ des Europäischen Rates aus 2011 fordert Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen. Gemäß Antragsteller sind die derzeitigen Gewaltschutzstrukturen für Frauen und Kinder in Bayern nicht ausreichend, sie kommen dem Bedarf nicht nach. Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine bedarfsgerechte Infrastruktur von Unterstützungsdiensten, Schutzunterkünften, und Krisenzentren samt dezentralen und niedrigschwelligen Zugang zu sichern. Dazu u.a. auch Schutz von Zeugen und mitbetroffenen Kindern, Präventionsmaßnahmen, ausreichende Plätze in Frauenhäusern etc.

Frage: Wie stehen Sie zur Forderung, die sogenannte „Istanbul-Konvention“ in Bayern konsequenter umzusetzen?