Plenum.TV für allgäu.tv Sendung vom 9. Oktober 2020

Plenum.TV befasst sich in dieser Sendung mit zwei kontrovers debattierten Punkten aus der Tagesordnung. Folgende Fragen dazu stellten wir den Abgeordneten:

Bayer. Corona-Massnahmengesetz (Drs.18/10121)

Auszug aus der Begründung: Gerade weil die bisherigen Maßnahmen gewirkt haben, werden sie nicht nur kurzfristig, sondern  auch  noch  mittel-und  langfristig  notwendig  sein.  Bis die  Gefahr,  die  von COVID-19 ausgeht, gebannt ist, werden wir unseren Alltag an den Infektionsschutz an-passen  müssen.  Hierfür  genügt  es  nicht  mehr,  aufgrund  einer  gesetzlichen  Generalklausel die konkreten Regelungen allein als Rechtsverordnung der Staatsregierung zu erlassen. Langfristige Einschränkungen unserer Grundrechte kann nur das Parlament beschließen. Dies hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits festgestellt (BayVGH, Beschluss vom 27.04.2020, Az. 20 NE 20.793)

Frage: Wie stehen Sie zum Vorschlag eines Bayer. Corona-Massnahmengesetzes und die Einbindung des Parlamentes bei der Coronabekämpfung?

2. EU-weit Milchüberschüsse reduzieren, statt Probleme in die Zukunft verlagern –für eine effektive Milchmengenreduzierung in Zeiten einer Krise (Drs. 18/8372)

Auszug aus der Begründung: Der Milchmarkt ist seit geraumer Zeit unter Druck. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch weiter verschärft, so dass der Kieler Rohstoffwert im April auf 27 Cent je kg Milch gefallen  ist, 3,6  Cent unter  dem Wert des Vorjahresmonats.Die Rabo-Bank geht  davon  aus,  dass  diese  Krise  noch  ein  ganzes  Jahr  anhalten  wird,  da  auch  die Exportchancen nach Asien und Nordafrika zurückgegangen sind.Diese Fakten sind ein eindeutiges Indiz für eine sich anbahnende und in Teilen schon festgestellte Krise, die ein entschiedenes Handeln der Politik erfordert, um Angebot und Nachfrage wieder in ein Gleichgewicht zu bringen. Die  Beihilfe  zur  privaten  Lagerhaltung ist  in dieser  Situation jedoch nicht  die korrekte Antwort auf die aktuelle  Krise! Im Gegenteil, sie kann sogar  die Erholung der  Märkte durch  den  künftigen  Angebotsüberhang  behindern.  Letztlich  wird  durch  diese  Maßnahme lediglich die Milchindustrie profitieren, nicht die Erzeugerinnen und Erzeuger in Bayern, da die Förderung der privaten Lagerhaltung nur in Zeiten kurzfristiger Schwankungen als sinnvoll zu betrachten ist.Das erste Milchmengenreduzierungsprogramm auf freiwilliger Basis war ein voller Erfolg, wie der Bericht am 31.05.2017 (zu Drs. 17/1709 und 17097) gezeigt hat. Besonders die mittelständischen Strukturen in Bayern haben überproportional von der Maßnahme profitiert.

Frage: Wie stehen Sie zu einer EU-weiten Reduktion der Milchmengen, um eine Milchkrise u.a. durch Preisverfall abzumildern?