PLENUM.TV für allgäu.tv, 28. Oktober 2021

Im Rahmen der 95. Plenarsitzung richteten wir die folgenden zwei Fragen an die Abgeordneten:

„Impulse für die bayerisch-tschechische Freundschaft in und nach der Pandemie“ (Drs. 18/17058)

Aus der Antragsbegründung: „Es ist notwendig, die Grenzregionen und ihre besonderen Herausforderungen, die einerseits durch die monatelangen Einschränkungen auch wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell Lasten zu tragen hatten, und andererseits als Nahtstelle zwischen Bayern und Tschechien gleichzeitig eine entscheidende Rolle bei der europäischen Integration beider Länder einnehmen, noch stärker in den Fokus zu nehmen und zu unterstützen. Mehr Sichtbarkeit, neue Impulse bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und ein gemeinsames Verständnis stellen einen Mehrwert für die europäische Integration, die Kooperation beider Länder und nicht zuletzt für die Menschen vor Ort dar.“

Frage: Welche Impulse möchten Sie setzen, um die Beziehung zu stärken?

„Mit Nächstenliebe Kinderwunsch erfüllen“ (Drs. 18/16570)

Aus der Antragsbegründung: „Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber ungewollt kinderlosen Menschen ermöglicht, was gesellschaftlich schon längst akzeptiert ist und in Umfragen immer wieder von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet wird. Mit der Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland wäre allen geholfen, den Wunschkindern, die in klare Verhältnisse hineingeboren werden, den Wunscheltern und den Leihmüttern, die dann klare rechtliche Regeln hätten und während der Schwangerschaft die beste medizinische Versorgung bekämen. Das Glück, das Leben mit Kindern bereichern zu können, sollte nicht an einem Verbot scheitern, sondern durch praktikable und klare rechtliche Vorgaben ermöglicht werden.“

Frage: Die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz gesetzlich verboten. Wie stehen Sie zur Forderung, das Konzept der Leihmutterschaft in Bayern zu legalisieren?