PLENUM.TV für allgäu.tv, 2. Dezember 2021

Im Rahmen der 98. Plenarsitzung richteten wir die folgenden zwei Fragen an die Abgeordneten:

1. Bayerisches Antidiskriminierungsgesetz (BayADG) (Drs. 18/18691)
Seit gut einem Jahr ist das Landes-Antidiskriminierungsgesetz in Berlin in Kraft. Die Bundesländer Hamburg, Hessen, Sachsen und Brandenburg prüfen noch, ob gegen Diskriminierung mehr getan werden sollte. In Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und dem Saarland hält man die Regelungen des Grundgesetzes sowie des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes derzeit für ausreichend. Angesichts der wachsenden Zahl antisemitischer, rassistischer und sonstiger menschenfeindlicher Straftaten fordern die Landtags-Grünen ein Bayerisches Antidiskriminierungsgesetz.
Frage: Wie bewerten Sie die Notwendigkeit eines Antidiskriminierungsgesetzes in Bayern?

2. Für bezahlbaren Wohnraum und mehr Wohneigentum: Mietpreisbremse abschaffen und Mietendeckel verhindern (Drs. 18/17960)
Der Bayerische Ministerrat hat Mitte 2020 beschlossen, die Mieterschutzverordnung des Landes bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Damit gilt in 162 bayerischen Kommunen weiterhin die Mietpreisbremse. In den erfassten Gebieten darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen. Bereits jetzt sind die Mieten insbesondere in den Ballungsräumen nahezu unbezahlbar. Die Antragsbegründung argumentiert mit einem Negativ-Effekt: Der Markteingriff des Staates sorge für einen Rückgang von regulierten Mietwohnungen. Dadurch würde sich die Situation verschlimmern.
Frage: Für wie sinnvoll bewerten Sie die Mietpreisbremse? Sollte diese mit dem neuen Jahr abgeschafft werden?