Die Themen:
– Der Gebrauch des Mobiltelefons ist an Bayerischen Schulen verboten, sofern es nicht durch die jeweiligen
Lehrkräfte über eine Ausnahme geregelt wird. Dies liegt jedoch im Ermessen der Lehrkraft und/oder
Schulinstitution. Welche Form der Handynutzung im Unterricht können sich die Abgeordneten vorstellen? (Drs. 17/20321 / Drs. 17/20501)
– Das Gesetz zur Neuordnung des bayrischen Polizeirechts ermächtigt die Polizei in vielfältiger Weise bei Ermittlung, Verhütung, Aufklärung oder Verfolgung von Straftaten. Wird dieses Paket an Novellen den steigenden Anforderungen an polizeilicher Arbeit gerecht? (Drs. 17/20425)
– Im novellierten Richter- und Staatsanwaltgesetz werden die Rechte des Haupt-Richterrates gestärkt (Personalvertretung). Allerdings: Noch immer werden Spitzenämter nicht ausgeschrieben. Die
Staatsregierung beschließt die Besetzung der Spitzenämter in den Gerichtsbarkeiten. In anderen Bundesländern gibt es z.B. Richterwahlausschüsse. Sollte die Besetzung von höchsten Ämtern in der Judikative transparenter gestaltet werden? (Drs.17/18836)