Komplettinterview, Manfred Eibl, Freie Wähler, am 24. Juni 2021

Auf der Tagesordnung der 86. Plenarsitzung stand u.a. die Lesung von Gesetzentwürfen sowie die Beratung von Anträgen und Dringlichkeitsanträgen.

Die folgenden drei Fragen richteten wir an die Abgeordneten:

1. Bayerisches Lobbyregistergesetz (BayLobbyRG) (Drs.18/15463 Drs. 18/12034 e.a.)

Im Bayerischen Landtag wird aktuell intensiv über die Einführung eines Lobbyregisters beraten. Am 17. Juni 2021 stimmte der Verfassungsausschuss einstimmig einem Gesetzentwurf zu. Ziel ist es, mehr Transparenz beim Einfluss von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu schaffen.

Frage: Welche Inhalte sind Ihnen beim Bayerischen Lobbyregister besonders wichtig?

2. Einsatz des Wirkstoffes Ivermectin als Therapeutikum gegen COVID-19 prüfen und ermöglichen (Drs. 18/14387)

Das Parasitenmedikament Ivermectin erhielt 2015 den Medizinnobelpreis, es wird seit Jahrzehnten zur erfolgreichen Abwehr von Fadenwürmern, Krätze und Elephantitis – insbesondere in den Äquatorregionen angewendet. Es kam milliardenfach zum Einsatz und bewies sich als sehr sicheres Arzneimittel. Das Mittel ist günstig in der Herstellung, sein Patentschutz vor Kurzem abgelaufen. Es zeigte – für die Schulmedizin überraschend – signifikante positive Effekte gegen Corona, sowohl prophylaktisch, als auch in akuten Verläufen. Auch in Bayern setzen Kliniken mit hohem Erfolg Ivermectin bei schweren Corona-Verläufen ein. Ivermectin ist allerdings weder von der WHO, noch von der EMA für den Einsatz gegen Corona zugelassen. Nur zu klinischen Studien und bei „Off Label“-Anwendung, bei denen Patient*in und Arzt auf eigenes Risiko agieren. Auch in Deutschland werden Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ivermectin in der Dosierung von 3 mg als verschreibungspflichtige Arzneimittel in den Verkehr gebracht. Diese Arzneimittel sind allerdings als antiparasitäre Arzneimittel, z.B. für die Therapie von Krätze und Wurmerkrankungen gemäß §21 Arzneimittelgesetz annonciert. Der Freistaat wird aufgefordert – auch im Bund – fundierte klinische Studien zum Corona-Einsatz von Ivermectin zu veranlassen und zugleich für eine entsprechende Verfügbarkeit dieses Therapeutikums zu sorgen.

Frage: Während Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfdosen bereitgestellt wurden, befand sich eine hochwirksame und seit Jahren bekannte Corona-Therapie mit einem sehr günstigen Wirkstoff außerhalb des Handlungsrahmens von int. Behörden, Pharmaindustrie und Medizin. Wie sehen Sie in diesem Zusammenhang die Beantragung einer Zulassung von „Ivermectin“ durch das bayerische Parlament?

3. Einführung Gehörlosengeld (Drs. 18/9938)

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Versprechen aus dem Fachgespräch „Einführung eines Gehörlosengeldes“ im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie am 20. Februar 2020 nachzukommen und ein Konzept für ein Bayerisches Gehörlosengeld vorzulegen und rechtzeitig zum nächsten Haushalt umzusetzen. Mit der Einführung eines Gehörlosengeldes wird eine dauerhafte, chancenausgleichende Leistung in Bayern geschaffen, welche die gleichberechtigte Teilhabe für gehörlose und schwerhörige Menschen gemäß den verpflichtenden Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht. Der Abbau jeglicher Barrieren und die Umsetzung der Inklusion stellt einen Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger dar. In einigen Bundesländern – Sachsen, Thüringen oder Nordrhein-Westfalen beispielsweise – gibt es bereits ein Gehörlosengeld.

Frage für das PLENUM.TV-Magazin: Wie stehen Sie zur Einführung eines Gehörlosengeldes in Bayern?