Komplettinterview, Inge Aures, SPD, am 16. Juni 2021

Auf der Tagesordnung der 85. Plenarsitzung stand u.a. die Lesung von Gesetzentwürfen sowie die Beratung von Anträgen und Dringlichkeitsanträgen.

Die folgenden zwei Fragen richteten wir an die Abgeordneten:

1. Mobile Arbeitskräfte in der EU besser schützen (Drs. 18/11413)

Leiharbeiter und Zeitarbeiter aus EU-Staaten werden schlecht bezahlt und ausgebeutet. Dieser verdeckte Markt gilt als nicht reguliert. Allerdings ist diese Art von Ausbeutung für frist- und budgetgerechte Fertigstellung von privaten, wie auch staatlichen Baustellen „unvermeidbar“ wie Experten raunen.
Auszug der Begründung: „Mobile Beschäftigte in Europa werden oft über in- oder ausländische private Vermittler vielfach gegen hohe, teilweise monatlich zu zahlende Gebühren ins Ausland vermittelt. Dies ist ein bisher weitgehend ungeregelter Markt. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) sind zahlreiche Missbrauchsfälle im Rahmen dieser privaten Arbeitsvermittlung bekannt. Starke Disparitäten bei Einkommen und Lebensstandards machen es möglich, dass auch ausgebildete Fachkräfte mit falschen Versprechungen über Arbeits- und Einkommensverhältnisse am Beschäftigungsstandort getäuscht werden können. Die EU muss dafür sorgen, dass sich in der privaten Vermittlung keine parallelen Unterbietungssysteme der Anwerbung auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmeretablieren – und zwar für alle Branchen. Gerade in der häuslichen Betreuung sind die monatlichen Vermittlungsgebühren häufig fast so hoch wie der ausgezahlte Lohn.“

Frage: Wie kann man diese Form der Ausbeutung mobiler Arbeitskräfte in der EU unterbinden, bzw. regulieren, damit Sicherheits-, Gesundheits- und Tarifstandards erreicht werden?

 2. Glücksspielstaatsvertrag Anpassung (Drs. 18/14870)

Auszug aus der Begründung: „Der derzeit geltende Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland tritt am 30.Juni 2021 außer Kraft. Zentrale Neuerung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist die Zulassung von Glücksspielangeboten im Internet und die Schaffung entsprechender Erlaubnisverfahren. Durch eine umfassende Regulierung des Online-Glücksspielmarktes mit umfangreichen Vorgaben zur Ausgestaltung der Angebote soll der Jugend- und Spielerschutz besser gewährleistet werden. Während derzeit das Vermitteln und Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten ist, sieht die Anpassung vor, dass künftig für den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien, die Veranstaltung, Vermittlung und den Eigenvertrieb von Sportwetten und Pferdewetten sowie von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker eine Erlaubnis für Glücksspiele im Internet erteilt werden kann.“

Frage für das PLENUM.TV-Magazin: Welche Notwendigkeit sehen Sie, die bislang verbotenen Online-Glücksspiele, Sportwetten und Online-Poker sowie virtuelle Automatenspiele nun auch für das Internet zu erlauben? Wem nutzt das?