Komplettinterview, Susanne Kurz, Bündnis90/Die Grünen, am 08. Oktober 2020

Die folgenden drei Fragen richteten wir an die Abgeordneten.

  1. Infektionsschutzmassnahmengesetz (Drs.18/10121)

Auszug aus der Begründung: Gerade weil die bisherigen Maßnahmen gewirkt haben, werden sie nicht nur kurzfristig, sondern  auch  noch  mittel-und  langfristig  notwendig  sein.  Bis die  Gefahr,  die  von COVID-19 ausgeht, gebannt ist, werden wir unseren Alltag an den Infektionsschutz an-passen  müssen.  Hierfür  genügt  es  nicht  mehr,  aufgrund  einer  gesetzlichen  Generalklausel die konkreten Regelungen allein als Rechtsverordnung der Staatsregierung zu erlassen. Langfristige Einschränkungen unserer Grundrechte kann nur das Parlament beschließen. Dies hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits festgestellt (BayVGH, Beschluss vom 27.04.2020, Az. 20 NE 20.793)

Frage: Wie stehen Sie zum Vorschlag eines Bayer. Infektionsschutzmassnahmengesetzes und die Einbindung des Parlamentes bei der Coronabekämpfung?

  1. Änderung Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (Drs. 18/5723)

Auszug aus der Begründung: Seit dem 01.01.2020 liegt die Höchstaltersgrenze für die Wahl zum berufsmäßigen ersten  Bürgermeister  und Landrat  in  Bayernbei 67Jahren.Es  ist nicht nachvollziehbar,warum  ein  berufsmäßiger  erster  Bürgermeister  oder  Landrat,  der  das  Vertrauen  der Bürgerinnen  und  Bürger  besitzt,  nach  Vollendung  des  67.Lebensjahres  nicht  erneut kandidieren  darf.  Die  steigende  Lebenserwartungund  die  zunehmende  geistige  und körperliche Vitalität  von älteren Menschen  zeigt, dass eine starre Höchstaltersgrenze nicht mehr zeitgemäß ist. Weshalb für das Amt der kommunalen Wahlbeamten andere Maßstäbe  gelten  sollen  als  beispielsweise  für Staatsminister  oder  Landtagsabgeordnete im Freistaat, für die keine Höchstaltersgrenze gilt, ist nicht ersichtlich. Auch angesichts des demografischen Wandels ist es erforderlich, die im Freistaat geltende Höchstaltersgrenze aufzuheben. Rund ein Drittel der in Bayern im Jahr 2020 aus dem  Amt  scheidenden  Bürgermeisterinnen  und  Bürgermeister  tut  dies  aufgrund  des Erreichens der Altersgrenze.Dabei fehlen schon jetzt in ca. 100 bayerischen Gemeinden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.Eine Abschaffung der Höchstaltersgrenze bietet denjenigen, die über das 67.Lebensjahr hinaus als kommunale Wahlbeamte kandidieren wollen, eine Möglichkeit sich wei-ter engagiert in den Kommunen einzubringen. Ausschlaggebend für die Wahl sollte die persönliche Leistungsfähigkeit sein, die individuell zu bestimmen ist.

Frage: Wie stehen Sie zur geforderten Abschaffung einer Altersgrenze für kommunale Spitzenämter?

  1. EU-weit Milchüberschüsse reduzieren, statt Probleme in die Zukunft verlagern –für eine effektive Milchmengenreduzierung in Zeiten einer Krise (Drs. 18/8372)

Auszug aus der Begründung: Der Milchmarkt ist seit geraumer Zeit unter Druck. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch weiter verschärft, so dass der Kieler Rohstoffwert im April auf 27 Cent je kg Milch gefallen  ist, 3,6  Cent unter  dem Wert des Vorjahresmonats.Die Rabo-Bank geht  davon  aus,  dass  diese  Krise  noch  ein  ganzes  Jahr  anhalten  wird,  da  auch  die Exportchancen nach Asien und Nordafrika zurückgegangen sind.Diese Fakten sind ein eindeutiges Indiz für eine sich anbahnende und in Teilen schon festgestellte Krise, die ein entschiedenes Handeln der Politik erfordert, um Angebot und Nachfrage wieder in ein Gleichgewicht zu bringen. Die  Beihilfe  zur  privaten  Lagerhaltung ist  in dieser  Situation jedoch nicht  die korrekte Antwort auf die aktuelle  Krise! Im Gegenteil, sie kann sogar  die Erholung der  Märkte durch  den  künftigen  Angebotsüberhang  behindern.  Letztlich  wird  durch  diese  Maßnahme lediglich die Milchindustrie profitieren, nicht die Erzeugerinnen und Erzeuger in Bayern, da die Förderung der privaten Lagerhaltung nur in Zeiten kurzfristiger Schwankungen als sinnvoll zu betrachten ist.Das erste Milchmengenreduzierungsprogramm auf freiwilliger Basis war ein voller Erfolg, wie der Bericht am 31.05.2017 (zu Drs. 17/1709 und 17097) gezeigt hat. Besonders die mittelständischen Strukturen in Bayern haben überproportional von der Maßnahme profitiert.

Frage: Wie stehen Sie zu einer EU-weiten Reduktion der Milchmengen, um eine Milchkrise u.a. durch Preisverfall abzumildern?